Rechtsanwaltskanzlei Rheinfels
Familien- und Erbrecht
Familienrecht
Ich biete Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung im Bereich des Familienrechts. Dabei befasst sich meine Expertise insbesondere auf die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie, angefangen bei Eheverträgen vor und nach der Eheschließung, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Falle einer Scheidung. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen für alle Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts, des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs. Wichtig ist häufig auch die Neuregelung des Wohnrechts, einer möglichen Nutzungsausfallentschädigung und der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an Hausrat und die Aufteilung und Übertragung von Grundstücken und Immobilien.
Ich befasse mich mit allen rechtlichen Belangen von ehelichen und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Ich schlichte Konflikte zwischen geschiedenen Eheleuten, bei Unterhaltsansprüchen und Sorgerechtsfragen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen.
Meine Leistungen im Familienrecht im Überblick:
- Begleitung und Bearbeitung bei Scheidung, Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Begleitung und Bearbeitung bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei allen unterhaltsrechtlichen und sorgerechtlichen Angelegenheiten
- Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien und des Hausrats
- Prüfung des Möglichkeit Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Erstellung von Eheverträgen
- Konfliktlösung bei familiären Streitigkeiten
Erforderlich ist die Einreichung eines schriftlichen Scheidungsantrags durch einen Rechtsanwalt (Anwaltszwang), um eine Ehe aufzulösen. Hat Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag gestellt und wollen Sie diesem Antrag kompromisslos zustimmen, benötigen Sie nicht unbedingt einen eigenen Anwalt. Bedenken Sie aber, dass es auch, wenn sich beide Eheleute scheiden lassen wollen, eine Vielzahl von regelungsbedürftigen Punkten gibt, welche es zu beachten und zu regeln gilt (Unterhalt, Zugewinnausgleich, die elterliche Sorge für die Kinder und das Umgangsrecht, Ehewohnung, Hausrat etc.). Die Regelung dieser Bereiche auch für die Zukunft, wenn Sie sich mit dem Partner nicht mehr ganz so einig sind, sollte bedacht werden. Es bietet sich die Möglichkeit eines Ehevertrages oder einer sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung an.
Sollte sich später herausstellen, dass Sie sich mit ihrem Partner auch nur in einem der oben genannten Punkte nicht einig sind, müssen Sie bei Gericht einen Antrag stellen, für den Sie dann doch wieder einen zweiten Anwalt benötigen. Es ist ein häufiger Fehler, dass dann ein Anwalt zu einem späteren Zeitpunkt doch noch beauftragt wird, der Sie von Anfang an (zu denselben Kosten) hätte rechtlich gut beraten und anwaltlich zu einer sinnvollen Lösung bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte beitragen können. Hier kurzfristig Geld sparen zu wollen, kann langfristig sehr teuer werden. Für den Fall, dass Sie, wie häufig, einen Anspruch auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe haben, wird ihr Anwalt vom Staat bezahlt, so dass es aus Gründen der Kostenersparnis häufig nicht notwendig ist, auf einen Anwalt zu verzichten.